Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden und aktiv gestalten.

„Du möchtest Pulheim aktiv mitgestalten und einen echten Unterschied machen? Dann werde Teil unserer Gemeinschaft bei Bündnis 90/Die Grünen! Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige, gerechte und lebenswerte Stadt ein.“

Björn Leschny, Vorstandssprecher

Werde Teil des Wandels: Jetzt Mitglied werden!

Hey!

Vielleicht fragst du dich, wie viele andere auch: Warum sollte ich Mitglied bei den GRÜNEN werden? Reicht es nicht, sie einfach zu wählen? Aber die Wahrheit ist: Unsere Mitglieder sind das Herzstück der lokalen Politik und unverzichtbar, um wichtige Diskussionen vor Ort zu führen und Veränderungen voranzutreiben. Kurz gesagt: Wir brauchen dich! Es gibt unzählige Gründe, warum mehr GRÜN in Pulheim so wichtig ist – und du kannst Teil dieser Bewegung sein.

Wenn dir ein Thema besonders am Herzen liegt, das du bei uns vermisst, bring es mit! Von Schulpolitik über Umweltschutz bis hin zu Stadtentwicklung und Wirtschaft: Bei uns kannst du deine Ideen verwirklichen und den dringend benötigten Wandel mitgestalten. Nachhaltigkeit ist unser Fundament, aber wir denken weiter: Wir wollen NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen und gleichzeitig Arbeitsplätze sichern.

Unsere Vision ist eine sozial-ökologische Transformation, und dafür kämpfen wir – entschlossen, kreativ und mit Haltung. Vielfalt und Demokratie sind unsere Stärken, und wir verteidigen sie täglich. Wir GRÜNE treten konsequent gegen Hass und Gewalt auf, denn wir stehen für eine Gesellschaft, die Freiheit und Respekt lebt.

Im Zentrum unserer Politik stehen die Kleinsten: Kinder und Jugendliche. Sie sind unsere Zukunft, und es liegt in unserer Verantwortung, ihnen einen gesunden Planeten, gerechte Bildungschancen und die besten Bedingungen zum Aufwachsen zu schaffen. Werde Teil dieser Veränderung – deine Stimme zählt!

// Trau dich, ruf an oder schreib uns eine E-Mail!

// Oder komm einfach bei uns vorbei, an grünen Montagen bist du herzlich eingeladen!

// Werde Teil des Teams, gestalte die Zukunft mit! Mitglied werden und den Wandel vorantreiben!


Wir freuen uns auf dich!

– Björn Leschny, Vorstandssprecher

Du fragst dich, was dich bei einer Mitgliedschaft erwartet?

Du möchtest selbst aktiv werden, bist aber noch unsicher oder weißt nicht, was dich erwartet? Wie funktioniert eine Parteimitgliedschaft und wie kannst du deine Ideen einfließen lassen? Wir stehen dir zur Seite! Gib uns einfach deine Kontaktdaten und wir melden uns gerne bei dir, um deine Fragen zu klären.

Was kostet mich eine Mitgliedschaft?

  • Jugendliche bis 18 Jahren: 2 Euro pro Monat (24 € / Jahr)
  • nicht-einkommenssteuerpflichtige Bürger*innen: 4 Euro pro Monat (48 € / Jahr)
  • Mindesbeitrag: 8,50 Euro pro Monat (102 € / Jahr)
  • Normalbeitrag: 15,50 Euro pro Monat (186 € / Jahr)
  • Förderbeitrag: 22 Euro pro Monat (264 € / Jahr)
  • erhöhter Förderbeitrag: 33,50 Euro pro Monat (402 € / Jahr)

Unser Beitragsmodell ist sehr flexibel und wir werden sicher deinen Bedürfnissen gerecht.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Grünen Rhein-Erft-Kreis!

Überzeugt? Beitrittserklärung online ausfüllen!

Deine Beitrittserklärung kannst du direkt online auf www.grüne.de ausfüllen!

Wähle auf der Seite Nordrhein-Westfalen und Rhein-Erft-Kreis.

Setze im Feld Beitrag den für dich passenden Beitrag ein.

Ganz unkompliziert! Austritt / Kündigung der Mitgliedschaft

Lebensumstände können sich ändern oder die Haushaltskasse kann einmal knapp werden. Sprich uns hier gerne an, um den Beitrag anzupassen! Dir hat ein Inhalt oder eine Position nicht gefallen? Sprich uns auch hier gerne direkt an und bringe deine Sichtweise ein!

Solltest du deine Mitgliedschaft beenden wollen ist dies natürlich auch jederzeit unkompliziert möglich. Schicke uns einfach ein formloses von Dir unterschriebenes Kündigungsschreiben an die folgende Adresse.

Bündnis 90 / Die Grünen Pulheim
c/o Klaus Groth
Roßackerweg 27
50259 Pulheim-Stommeln

Kann ich meinen Beitrag von der Steuer absetzen?

Quelle: Spenden und steuerliche Absetzbarkeit

Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden und Mitgliedsbeiträge Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.

Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 300 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Trotzdem erhalten bei uns alle Spender*innen ab 150 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden. 

Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?

Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?

Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

Beispiel 1:

Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

Beispiel 2:

Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.

Beispiel 3:

Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.

Beispiel 4:

Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

Staatliche Unterstützung für Spenden

Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je SpenderIn und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Euro je gespendeten Euro.

Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann Dir Dein Steuerberater beantworten.
Informationen dazu, wie die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest Du in unserem Spenden-Kodex.

Fragen rund um das Thema Steuer?

Die Grüne Partei steht dir unter der folgenden Nummer zur Seite: 030-28442-0
oder schicke eine Mail an: finanzen@gruene.de

Noch Fragen? Wir sind für dich da.

Schreib uns, wir stehen für deine Fragen gerne zur Verfügung!