Radeln kann so billig sein – Grüne zahlen Abwrackprämie für Gebrauchträder

Abwackprämie RadelnDie Pulheimer Grünen wollen ein Zeichen setzen gegen die umstrittene Abwrackprämie für Altautos. Statt in neue Technologien für spritsparende und klimaschonende Automobile zu investieren, fördert die Bundesregierung durch die Abwrackprämie den Kauf neuer Autos mit alter Technologie. Mit dieser Subventionsmaßnahme werde nur ein Strohfeuer entzündet, das ganz schnell nach Auslaufen der Prämie wieder verlöschen wird. Durch die Ausweitung der Abwrackprämie bis zum Ende des Wahljahres 2009 muss der Bund zudem 4,2 Milliarden Euro weitere Schulden aufnehmen. Geld, das den Steuerzahler belastet, jedoch keine nachhaltige Wirkung für die Autoindustrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze hat.

Ab dem 1. Juni 2009 kommt nun die Abwrackprämie für Fahrräder in Pulheim! Nach dem Vorbild der Stadt Mannheim, die als Vorreiter dieser Aktion für bundesweites Aufsehen gesorgte hat, zahlen auch die Pulheimer Grünen für jedes abgegebene Fahrrad bares Geld aus. Die alten Fahrräder werden nicht etwa alle verschrottet, sondern von Jugendlichen aus dem Jugendzentrum POGO nach Bedarf repariert und aufgearbeitet, um danach weiter für die Jugendarbeit genutzt zu werden. Damit erfüllt die Aktion auch einen sozialen Zweck, indem sie Gruppenaktivitäten fördert und gleichzeitig der Wegwerfmentalität eine sinnvolle Alternative entgegensetzt.

Wie funktioniert die Abwrackprämie im Einzelnen?

1. Die Fahrrad-Abwrackprämie kann ab dem 1.Juni telefonisch beantragt werden, und zwar ausschließlich unter der Telefonnummer: 0 22 38 / 15 32 4

2. Es gilt das Prinzip, wer zuerst anruft, hat zuerst Anspruch auf die Abwrackprämie. Für zurückgegebene Kinderräder zahlen die Grünen 20 € aus, für andere Fahrräder 50 €.

3. Alle Fahrradfachhändler im Stadtgebiet Pulheim werden akzeptiert. Fahrradkäufe von einem Discounter u.ä. werden nicht akzeptiert.

4. Je Bürgerin und Bürger wird die Prämie nur einmal ausgezahlt. Es steht ein Budget von insgesamt 1.000 € zur Verfügung. Wenn das Budget aufgebraucht ist, wird die Prämie nicht mehr ausgezahlt.

5. Bei der Abgabe des fahrtüchtigen Altrades ist der Originalbeleg über den Neukauf eines Fahrrads von einem Pulheimer Fachhändler vorzulegen. Akzeptiert werden lediglich Neukäufe ab dem 01.06.2009. Der Kauf von gebrauchten Fahrrädern wird nicht akzeptiert.

6. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Pulheimer Bürgerinnen und Bürger. Daher ist bei der Abholung auch der Personalausweis vorzulegen.

7. Das Fahrrad muss im Eigentum der beantragenden Person sein.

8. Die Pulheimer Grünen stellen die Altfahrräder der POGO in Pulheim kostenlos zur Verfügung. Dort werden die Räder instand gesetzt und für die Jugendarbeit genutzt. Kinderräder werden dem Café F. zur Verfügung gestellt, welches die Fahrräder auf dem Flohmarkt weiterveräußert.

9. Die Alträder sind abzugeben beim Stadtverbandssprecher Klaus Groth, Roßackerweg 27, 50259 Pulheim-Stommeln. Der Termin ist vorher telefonisch unter der Rufnummer 02238 15324 zu vereinbaren.

10. Die Auszahlung erfolgt in bar gegen Quittung

11. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Prämie besteht nicht.

Teilnahmebedingungen Abwrackprämie

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