Antrag: Veröffentlichung des Organisationsgutachtens über die Ämter

Sehr geehrter Herr Dr. Morisse,

hiermit bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

– Auf welcher Rechtsgrundlage wurde beschlossen, das Gutachten nicht zu veröffentlichen?

– War es zulässig, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008 (TOP II.4 – II.32) ausschließlich nicht-öffentlich zu diskutieren?

– Ist es den Ratsmitgliedern erlaubt, das Gutachten unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten von Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern zu veröffentlichen?

Gleichzeitig beantragen wir, das Organisationsgutachten unter Beachtung gegebenenfalls zu berücksichtigender Persönlichkeitsrechte zu veröffentlichen.

Begründung:

Wie die Veröffentlichung von Kaufverhandlungen über Grundstücke in der Verlängerung des Roßackerwegs in einem Info-Flyer der CDU gezeigt hat, ist die Frage nicht geklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Entscheidung fällt, ob über ein bestimmtes Thema öffentlich oder nicht-öffentlich verhandelt wird.

Auch ist nicht geklärt, inwieweit aus nicht-öffentlichen Verhandlungen von Rat oder Ausschüssen berichtet bzw. zitiert werden darf.

Im Fall der Veröffentlichung von anstehenden Kaufverhandlungen kann ein Schaden für die Stadt nicht ausgeschlossen werden.

Es ist aber nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen detaillierte und umfangreiche Kürzungsvorschläge nicht der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Nach Auffassung der Grünen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit, denn die BürgerInnen haben einen Anspruch auf Information über die Tätigkeit des Rates, seiner Ausschüsse und der Verwaltung.

Nur in begründeten Einzelfällen darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Es scheint bislang nicht geklärt zu sein, wann ein solcher Einzelfall gegeben ist.

Bündnis 90/Die Grünen sind nach wie vor der Auffassung, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, die Inhalte des Organisationsgutachtens und die dortigen Kürzungsvorschläge zu erfahren. Bereits in der Sitzung des HFA am 26.08.2008 hatten wir beantragt, das Organisationsgutachten unter den TOP II.4 – II.32 im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung zu diskutieren. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Doch immerhin geht es in dem Gutachten um Kürzungsvorschläge von weitreichender Bedeutung. Dabei handelt es sich um Vorschläge, über die aus grüner Sicht nicht diskutiert werden muss.

Die Pulheimer Grünen wollen nicht kürzen. Die Kürzungsvorschläge sind nicht diskutabel. Denn deren Umsetzung würde eine wesentliche Beeinträchtigung der Angebotsvielfalt in Pulheim bedeuten.

Die Diskussion über die Abschaffung des Seniorenbeirats ist da nur ein Beispiel.

Andererseits enthält das Gutachten Konsolidierungsmaßnahmen, die von den Pulheimer Grünen schon lange gefordert werden, wie beispielsweise die Einsparung von Energiekosten oder die Einführung eines Vermarktungskonzepts für das Kultur- und Medienzentrum. Beides wurde bislang von der Mehrheit des Rates abgelehnt.

Die gegenwärtige Diskussion zeigt, dass möglicherweise nicht immer alle nicht-öffentlich behandelten Themen auch der Öffentlichkeit vorenthalten werden dürfen/müssen. Das bitten wir zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Roth

Verwandte Artikel