Antrag: Ergänzungsantrag zur BKS – Elternbeiträge Betreuungseinrichtungen

Ergänzungsantrag zur BKS – Sitzung am 8.5.2007

TOP Elternbeiträge Betreuungseinrichtungen

Der Ausschuss beschließt:

Die Stadt Pulheim leistet im Bereich der Schulkindbetreuung ( OGS) bis 25 Std. Betreuungsumfang einen Zuschuss von 50 % zum monatlichen Verpflegungsgeld in der Einkommensgruppe bis 12 000 € Jahreseinkommen.

Begründung:

Durch die veränderte Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge, die am 1.8.2006 gültig wurde, hat die Stadt über ihre Prognose hinaus Mehreinnahmen von 185000 € erzielt.

Eine mögliche finanzielle Entlastung muss unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit allen Einkommensgruppen zugute kommen.

Der Ausbau der OGS in Pulheim ist politisch gewollt – unbestritten ist die notwendige Förderung gerade von Kindern aus finanzschwachen Familien in der Ganztagsbetreuung, so der Verein Ganztag in Pulheim. Gerade deshalb soll eine Bezuschussung in diesem Bereich erfolgen.

Die Sorge, dass Kinder aus finanzschwachen Familien von der Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgrund der verhältnismäßig hohen Verpflegungskosten ausgeschlossen werden, muss die Stadt veranlassen Verantwortung zu übernehmen.

Die Sicherstellung eines Platzes in der OGS und die Sicherstellung der Verpflegung für Schulkinder aus Familien mit geringem Einkommen muss die Stadt gewährleisten – eine verantwortungsvolle Kommune muss jetzt Initiativen ergreifen und nicht warten, bis die Landespolitik ähnliche Schritte vollzieht .

Auf ehrenamtliches Engagement und private Initiativen bzw. Spenden darf die Stadt nicht spekulieren, um soziale Grundprobleme ( im Schulbereich) zu lösen. Wenn Signale für eine familienfreundliche Politik gesetzt werden sollen, dann für Familien aus allen Einkommensgruppen!

Die Finanzierung dieser Regelung schlägt kein kraterhaftes Loch in den Haushalt.

Nach Vorlage des Ältestenrates vom 3.4.2007 befinden sich ca. 40 Kinder in der OGS bis 25 Std. in der Einkommensgruppe bis 12000 € Jahreseinkommen. Bei ca. 50 € monatlichem Verpflegungsgeld über 49 Betreuungswochen beläuft sich der 50 % ige Zuschuss auf ca. 12000 € – verhältnismäßig geringe Kosten für eine sich auszahlende Investition!

Annedore Brüske-Dierker

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